Markenrecht-Forum

| 355 Beiträge | Archiv | Impressum | Suche |
| Markenrecherche | MarkenG-Kommentar |

Forum für
Kennzeichen-
und Markenrecht


Zurück zum Forum


Chinesischer Schriftzug als "Wortmarke" oder Wort-/Bildmarke?

geschrieben von Joachim am 15.02.2007 um 16:12:08

Hallo,

es geht um folgendes:
Ich beabsichtige einen chinesischen Schriftzug in Deutschland zu registrieren. Dieser ist in China bereits unter meinem Namen registriert und es gab keine Einwände.
Ich gehe davon aus, dass die Bedeutung des Schriftzuges Unterscheidungskraft hat und kein allgemeiner Begriff ist. Die Marke wird ausschliesslich im Marketingaktionen für in Deutschland lebende Chinesen verwendet, deshalb ist davon auszugehen, dass sie auch verstanden wird.

Ich befürchte, dass die Eintragung als "Wortmarke" nicht möglich ist, da die chinesischen Schriftzeichen nach meiner Recherche nicht zu den vom DPMA zugelassenen Zeichen gehören (Griechisch aber schon).

Auch habe ich folgendes gefunden:
"Einzelbuchstaben in einer anderen Schriftsprache (z.B. Chinesisch) sind als Wortmarken nicht schützbar, sondern allenfalls als typografisch originell gestaltete Bildmarke." http://www.sakowski.de/skripte/gewrs_marke.html

Auch wurde 1999 vom BGH die Eintragung der Marke St. Pauli Girl, Nr. 395 37 979.2 in chinesischen Schriftzeichen zurückgewisen.

Ich möchte durch die Markeneintragung verhindern, dass der chinesische Schriftzug in den Klassen, die ich beabsichtige anzumelden, von anderen Leuten/ Unternehmen verwendet werden darf.

Reine Wortmarke?
Fällt glaube ich ganz aus.

Reine Bildmarke?
Mir erscheint die Anmeldung einer reinen Bildmarke mit den chinesischen Zeichen nicht sinnvoll, da jemand anderes dann die gleichen Zeichen in einem anderen Layout in den gleichen Klassen verwenden könnte, wie ich annehme.

Wort-/Bildmarke
Es ist möglich den chinesischen Schriftzug in das Alphabet zu übertragen (Pinyin) und ihn zusammen mit den chinesischen Zeichen als Marke darzustellen. Man könnte dann die Wortmarke im Alphabet anmelden und die Bildmarke mit dem chinesischen Schriftzug darauf und den Zeichen aus dem Alphabet.
Ich befürchte jedoch, dass dies nicht verhindern kann, dass die chinesischen Zeichen (ohne die römischen Zeichen) in den gleichen Klassen von anderen Personen/ Unternehmen verwendet werden können, da sie ja nicht das ganze Bild verwenden, sondern nur die chinesischen Schriftzeichen und dies auch noch in einem anderen Layout (andere Schriftart).

Wortmarke und Bildmarke unabhängig voneinander?
Macht das Sinn?

Andere Marke
Auf dem Anmeldeformular des DPMA gibt es noch die Marke "andere Marke".
Weiss jemand was diese bedeutet und ob ich damit erfolg haben kann?
Kann ich hier einen rein chinesische Marke anmelden?
Ist es von Vorteil, dass die Marke bereits in China erfolgreich eingetragen wurde?


Ist es denn generell nicht möglich in Deutschland Schriftzüge in anderen Sprachen zu registrieren, auch wenn diese nur in Zusammenhang mit Menschen verwendet werden, die die andere Sprache beherrschen?
Immerhin ist ja Chinesisch die meistgesprochenset Sprache der Welt.

Meine Recherche ergab, dasss alle chinesischen Marken, die beim DPMA eingetragen sind, Wort-/Bildmarken sind mit einer Kombination aus alphabetischem Schriftzug (als Wortmarke) und Logo bestehend aus alphabetischem Schriftzug und chinesischen Zeichen.
Ist dies die einzige Möglichkeit, die mir zur Verfügung steht?
Und bietet diese Möglichkeit optimalen Schutz auch vor der Verwendung des chinesischen Schriftzuges (ohne alphabetischen Schriftzug und in anderem Layout)?

Vielen Dank für Unterstützung


Joachim


  • Chinesischer Schriftzug als "Wortmarke" oder Wort-/Bildmarke? - Joachim - 15.02.2007 16:12:08

Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN