|
|
Frage/Beitrag zu 9 (K1100: Bekanntheitsschutz) - Verwechslungsgefahr bei LBS?
geschrieben von Anton Brucker am 18.09.2007 um 11:42:43
Ich habe kürzlich die LBS Content GmbH eintragen lassen, da ich mich seit bald 7 Jahren im Bereich der Location Based Services (LBS) bewege. Dieser hat in keiner Weise mit dem Finanzmarkt zu tun, in dem sich die Landesbausparkassen bewegen. Und genau diese wollen mich - mit der Klageandrohung in der Hinterhand - dazu bringen, die Marke samt URLs etc. zu löschen bzw. an sie zu übertragen.
Es gibt keinerlei Überschneidungen. Ich berate Unternehmen aus dem Bereich von local search (Web, mobile) über rein datenbasierte Vermarktungskanäle und liefere solchen Unternehmen Datenmaterial. Mehr nicht.
Und seit Jahren steht in Sachen Web und mobile der Begriff LBS nur für Location Based Services. Eine Verwechslungsgefahr ist konstruiert und bisher hatte ich auch keinerlei Anfragen aus dem Finanzumfeld. Bei mir können Sie nur die Standorte von Geldautomaten für digitale Karten einkaufen.
Auf einen Rechtssteit, der Zeit und Geld kostet, habe ich keine Lust, dafür bin ich zu klein. Ich müsste also Geld in die Hand nehmen, um die Marke zu ändern, und Imagearbeit betreiben, um dies alles am Markt zu kommunizieren. Aufwändig und aus meiner Sicht absolut unnötig.
Ich freue mich auf hilfreiches Feedback.
Anton Brucker
|
-
Frage/Beitrag zu 9 (K1100: Bekanntheitsschutz) - Verwechslungsgefahr bei LBS? - Anton Brucker - 18.09.2007 11:42:43
Auf diesen Beitrag antworten
|
|